Tag: Werbungskosten
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Geschrieben von: Markus Melzer
05.05.2009 um 10:31:28 |
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In einem Urteil vom 28. August 2008 (VI R 44/04) hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) wie folgt zur Absetzbarkeit von NLP-Kursen als Werbungskosten geäußert: 1. Die berufliche Veranlassung von Aufwendungen für Kurse zum Neuro-Linguistischen Programmieren (NLP-Kurse) zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit wird insbesondere dadurch indiziert, dass die Kurse von einem berufsmäßigen Veranstalter durchgeführt werden, ein homogener Teilnehmerkreis vorliegt und der Erwerb der Kenntnisse und Fähigkeiten auf eine anschließende Verwendung in der beruflichen Tätigkeit angelegt ist. 2. Private Anwendungsmöglichkeiten der in den NLP-Kursen vermittelten Lehrinhalte sind unbeachtlich, wenn sie sich als bloße Folge zwangsläufig und untrennbar aus den im beruflichen Interesse gewonnenen Kenntnissen und Fähigkeiten ergeben. 3. Ein homogener Teilnehmerkreis liegt auch dann vor, wenn die Teilnehmer zwar unterschiedlichen Berufsgruppen angehören, aber aufgrund der Art ihrer beruflichen Tätigkeit gleichgerichtete fachliche Interessen haben. Er hat hierbei berücksichtigt, dass die NLP-Kurse zur Sicherung und Verbesserung der Qualität beruflicher Arbeit eingesetzt werden. Die angestrebten Fähigkeiten (z.B. Kommunikationsfähigkeit) stellen als Bestandteil der Sozialkompetenz ("soft skills") Schlüsselqualifikationen dar, die bei der Wahrnehmung von Führungspositionen im Wirtschaftsleben erforderlich sind.
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